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LUCERNE-ZUG
TUESDAY, 29 OCTOBER 2024 | 17:30 - 19:30

GmbH & Co. KG: Steuerliche Behandlung und Stolperfallen aus Sicht Schweiz und Deutschland

REFERENTEN

Stefan Piller, Leiter Steuern & Recht Zürich-Ostschweiz, Leiter Fachgruppe Private Client Services (Schweiz), BDO AG
Sandro Di Giulio, Leiter Abteilung Private Client Services (Zentralschweiz)
BDO AG www.bdo.ch
Martin Engel, Partner, Familienunternehmen & Private Vermögen
BDO AG Deutschland www.bdo.de


TITEL und THEMA
GmbH & Co. KG: Steuerliche Behandlung und Stolperfallen aus Sicht Schweiz und Deutschland

  • Steuerliche Behandlung von Anteilen an Deutschen GmbH & Co. KGs mit in der Schweiz wohnhaften Teilhabern
  • Steuerfolgen beim Umzug Deutscher Unternehmer in die Schweiz mit besonderem Augenmerk auf GmbH & Co. KG aus Sicht Schweiz und Deutschland
  • Grundsätze der direktsteuerrechtlichen Behandlung aus Sicht Schweiz und Deutschland
  • Rechtsprechung sowie internationale Doppelbesteuerungsfragen mit Bezug auf Schweiz & Deutschland
  • Sozialversicherungsrechtliche Aspekte
  • Praxisrelevante Fallbeispiele, Risiken und Stolperfallen

REFERENTEN CV

STEFAN PILLER ist dipl. Steuerexperte sowie Treuhänder mit eidg. Fachausweis. Er arbeitet seit November 2009 für BDO AG und ist Leiter Steuern & Recht Zürich-Ostschweiz sowie Leiter der Fachgruppe Private Client Services (Schweiz). Im Jahr 2014 verbrachte er 6 Monate bei BDO USA in New York und erwarb sich ein vertieftes Wissen im internationalen Steuerrecht.

Zur Hauptsache beschäftigt er sich mit Steuerrechts- und Steuerplanungsfragen im Bereich der juristischen und natürlichen Personen, sowohl in nationalen als auch internationalen Belangen. Dazu gehört auch die steuerliche Unterstützung bei Umstrukturierungen und Reorganisationen. Beratung hinsichtlich Besteuerung von Expatriates, Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie Grundstückgewinnsteuern gehört ebenfalls zu seinem Tätigkeitsbereich.

SANDRO DI GIULIO ist dipl. Steuerexperte und Leiter der Abteilung Private Client Services (PCS) Zentralschweiz bei BDO Luzern. Sein Tätigkeitsgebiet umfasst insbesondere die Steuerberatung und Steuerplanung von natürlichen Personen (private clients, family-offices, high-net-worth individuals, Profi-Sportler, etc.) mit Spezialisierung auf internationales Steuerrecht und Doppelbesteuerungsabkommen, dessen Wissen er u.a. anlässlich eines Secondments bei BDO Sydney vertiefen konnte.

Mit seinen über 16 Jahren Erfahrung im Steuerrecht und als ehemaliger Mitarbeiter einer Steuerbehörde hat er nebst der Beraterperspektive auch ein fundiertes Verständnis der «Fiskus-Optik». Des Weiteren ist er regelmässig als Fachreferent im Einsatz und betätigt sich in verschiedenen publizistischen Bereichen. Zudem ist er Prüfungsautor und Prüfungsexperte beim Schweizer Steuerexpertenlehrgang sowie bei der Eidg. Berufsprüfung für Treuhänder.

MARTIN ENGEL, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, ist Partner in der Steuerberatung der BDO AG im Bereich Private Vermögen und Familienunternehmen - mit Schwerpunkt auf Vermögens- und Strukturfragen.

Er hat 16 Jahre Erfahrung im Bereich der steuerlichen Beratung. Dabei war er stets für vermögensorientierte Einheiten des Mittelstandes oder des Finanzsektors tätig. Sein Fokus ist dabei die Erbringung von steuerlichen Beratungsleistungen für Familienunternehmen, Private Mandanten, Vermögensverwalter und Family Offices wie auch Investoren.

Hierbei ist der Fokus stets auf der ganzheitlichen Beratung gelegt, sowohl der ertragsteuerlichen aber auch erbschaftsteuerlichen Begleitung unter Berücksichtigung der außensteuerlichen Regelungen für grenzüberschreitende Sachverhalte.

Date
TUESDAY, 29 OCTOBER 2024 | 17:30 - 19:30

Venue
PARKHOTEL ZUG
Industriestrasse 14
6300 Zug
Switzerland
link to venue

Registration by
MONDAY, 28 OCTOBER 2024

CPD
1 hour towards CPD obligation

Fee


Ablauf vor Ort
17.15 – 17.30 Uhr / Registration
17.30 – 18.30 Uhr / Referat und Fragen
18.30 – 19.30 Uhr / Apéro und Networking

Ablauf on-line
17.28 – 17.30 Uhr / Registration
17.30 – 18.30 Uhr / Referat und Fragen

Annulation
Gebuchte Plätze können bis 24 Stunden vor dem Anlass annulliert werden. Nur fristgerechte Annullationen werden zurückerstattet. Es ist immer möglich eine Ersatzperson zu schicken.

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